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Gardasee-Prozess: Berufungsgericht bestätigt Haftstrafen

Im Berufungsprozess einem tödlichen Bootsunfall auf dem Gardasee hat ein italienisches Gericht die Haftstrafen für die zwei Angeklagten bestätigt.

Agentur
sda
19.01.24 - 15:26 Uhr
Ereignisse
ARCHIV - Im Berufungsprozess nach dem tödlichen Bootsunfall auf dem Gardasee hat ein Gericht die Haftstrafen für die zwei Angeklagten bestätigt. Foto: Gabriele Strada/AP/dpa
ARCHIV - Im Berufungsprozess nach dem tödlichen Bootsunfall auf dem Gardasee hat ein Gericht die Haftstrafen für die zwei Angeklagten bestätigt. Foto: Gabriele Strada/AP/dpa
Keystone/AP/Gabriele Strada

Das Berufungsgericht in Brescia entschied gegen von der Verteidigung geforderte Strafmilderungen für die beiden Deutschen, wie der italienische öffentlich-rechtliche Sender Rai am Freitag meldete. Die beiden Männer waren 2022 in erster Instanz zu Haftstrafen von viereinhalb Jahren beziehungsweise zwei Jahren und elf Monaten verurteilt worden.

Am 19. Juni 2021 hatten die beiden Deutschen auf dem bei Urlaubern beliebten Gardasee im Norden Italiens mit ihrem Luxus-Motorboot in der Nähe von Salò das Holzboot eines italienischen Pärchens aus der Umgebung gerammt. Der 37-jährige Umberto Garzarella und seine Freundin Greta Nedrotti (25) starben. Die beiden legten nach der Verurteilungen in erster Instanz Berufung ein.

Italiens Rechtssystem kennt drei Instanzen. Es dürfte daher wahrscheinlich sein, dass die Anwälte der beiden Männer erneut Berufung einlegen. Italienischen Medienberichten zufolge konnte der Bootslenker nach der ersten Verurteilung im März 2022 bereits wenige Monate später den Hausarrest verlassen und kam frei. Ob und wann die Verurteilten nun die Haft antreten müssen, war zunächst unklar.

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