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Teilweise-Ausschluss der Öffentlichkeit im 1MDB-Staatsfonds-Prozess

Die Strafkammer gewährt im Prozess um den 1MDB-Skandal um einen malaysischen Staatsfonds teilweisen Ausschluss der Öffentlichkeit. Sie wird von der Verhandlung am Bundesstrafgericht ausgeschlossen, wenn der Hauptangeklagte zur persönlichen Situation befragt wird.

Agentur
sda
02.04.24 - 18:28 Uhr
Blaulicht
Das Bundesstrafgericht in Bellinzona. (Archivbild)
Das Bundesstrafgericht in Bellinzona. (Archivbild)
KEYSTONE/TI-PRESS/ALESSANDRO CRINARI

Die angeklagten Geschäftsleute sind beide Doppelbürger - der erste besitzt die saudi-arabische und die schweizerische Staatsbürgerschaft, der zweite die britische und schweizerische.

Der Hauptangeklagte muss sich wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung, Betrugs, aktiver Bestechung ausländischer Amtsträger, Urkundenfälschung, schwerer Geldwäscherei und ungetreuer Geschäftsführung im öffentlichen Interesse verantworten. Sein 46-jähriger Partner muss sich wegen derselben Vorwürfe verantworten, mit Ausnahme der Urkundenfälschung verantworten.

Laut Bundesanwaltschaft (BA) sind die beiden Männer für den Schweizer Teil der Affäre verantwortlich, bei der dem malaysischen Staatsfonds 1Malaysia Development Berhad (1MDB) 1,8 Milliarden US-Dollar entzogen wurden.

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