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Bund warnt vor bleibenden Schäden durch 1.-August-Feuerwerk

Das 1.-August-Feuerwerk belastet Natur und Mensch mit Feinstaub, Lärm, Müll und gesundheitlichen Risiken und Schäden. Wegen Waldbrandgefahr gelten auch Feuerverbote, unter anderem in Graubünden.

Agentur
sda
26.07.23 - 11:21 Uhr
Politik
Tonnen von Feinstaub, Gehörschäden und verschreckte Tiere: Der Bund warnt vor der Kehrseite von Feuerwerk. (Rheinfall bei Schaffhausen vor dem Nationalfeiertag 2013)
Tonnen von Feinstaub, Gehörschäden und verschreckte Tiere: Der Bund warnt vor der Kehrseite von Feuerwerk. (Rheinfall bei Schaffhausen vor dem Nationalfeiertag 2013)
KEYSTONE/STEFFEN SCHMIDT

1600 Tonnen Feuerwerkskörper werden in der Schweiz jährlich abgebrannt. Davon sind, neben der Verpackung aus Holz, Karton, Kunststoffen oder Ton, etwa 25 Prozent pyrotechnische Feuerwerkssätze, wie das Bafu am Mittwoch mitteilte. Wenn diese abgebrannt werden, entstehen rund 300 Tonnen Feinstaub, der die Luft belastet.

Der Rauch, der beim Abbrennen von Feuerwerk entsteht und der Feinstaub erzeugt, kann bei empfindlichen Menschen zu Atembeschwerden und Husten führen - besonders bei windstillem Wetter. Personen mit Atembeschwerden und mit Kreislauferkrankungen sollten darum die Nähe von Feuerwerken meiden, warnt das Bundesamt für Umwelt.

Bleibende Gehörschäden

Zudem könne der Lärm beim Abbrennen von Feuerwerken zu bleibenden Gehörschäden führen. Deshalb sei der auf Verpackungen angegebene Sicherheitsabstand unbedingt einzuhalten.

Auch für Tiere sei der Lärm eine grosse Belastung, so das Bafu. Umwelt- und Tierschutzorganisationen kritisieren «die Knallerei» am 1. August seit Jahren, da sie Haus- und Wildtiere verschrecke. Ein Initiativkomitee engagiert sich dafür, dass Privatpersonen keine lauten Feuerwerke mehr abbrennen dürfen. Solche wollen die Initiantinnen und Initianten nur noch an überregionalen Anlässen zulassen.

Schliesslich weist das Bundesamt für Umwelt daraufhin, dass das 1.-August-Feuer keinesfalls als Müllkippe angesehen werden dürfe, auch nicht für Gegenstände aus Holz, für Kunststoffabfälle, chemisch behandeltes Holz, Abbruchholz oder Bauabfälle. Durch das Abbrennen solcher Gegenstände könnten giftige Stoffe freigesetzt werden. Verwendet werden sollte laut Bafu nur trockenes, naturbelassenes Holz aus dem Wald oder aus Sägereien sowie getrocknetes Schwemmholz.

Waldbrandgefahr

Das Bundesamt für Umwelt warnt vor grosser Waldbrandgefahr in Teilen von Graubünden und erheblicher Gefahr in Teilen der Nord- wie auch der Westschweiz. Die Wald- und Flurbrandgefahr ist in der Unteren Surselva sowie im Domleschg nach wie vor gross, wie das Amt für Wald und Naturgefahren des Kantons Graubünden schreibt. Feuerstellen dürfen nur mit grosser Vorsicht benutzt werden, sind zu überwachen und vor dem Verlassen sorgfältig und vollständig zu löschen. Bei starkem Wind ist das Feuern im Freien überall zu unterlassen. «Raucherwaren und Feuerzeuge dürfen keinesfalls einfach weggeworfen werden», so das Amt.

Wegen der zur Zeit sehr grossen bis grossen Waldbrandgefahr in Teilen der Schweiz hat der Kanton Wallis bereits ein allgemeines Feuerverbot im Freien verfügt. 

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