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Arbeitslosenquote in Graubünden sinkt unter ein Prozent

Die Zahl der Arbeitslosen im März ist in Graubünden auf 1019 Personen gesunken. Die Arbeitslosigkeit liegt damit so tief wie seit 22 Jahren nicht mehr.

Südostschweiz
06.04.23 - 08:39 Uhr
Wirtschaft
Sinkende Quote: Das Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit Graubünden verzeichnete im März eine Arbeitslosenquote von 0,9 Prozent.
Sinkende Quote: Das Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit Graubünden verzeichnete im März eine Arbeitslosenquote von 0,9 Prozent.
Bild Livia Mauerhofer

Die Zahlen der Arbeitslosen sowie der Stellensuchenden im Kanton Graubünden befinden sich nach wie vor auf mehrjährigen Tiefstständen. Im März verzeichnete das kantonale Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit insgesamt 1019 Arbeitslose, was einer Arbeitslosenquote von 0,9 Prozent entspricht. Zuletzt hatte die März-Arbeitslosigkeit in Graubünden im Jahr 2001 so tief notiert, wie Amtsleiter Gian Reto Caduff erklärt. Bei den Stellensuchenden wurde mit 2007 im März ebenfalls ein Tiefststand der vergangenen 22 Jahre erreicht; vor einem Jahr waren es im März noch 2303 Stellensuchende gewesen. Schweizweit notierte die Arbeitslosenquote im März bei 2,0 Prozent (Februar: 2,1 Prozent).

Der Rückgang der Arbeitslosenzahlen in Graubünden gegenüber dem Februar hat insbesondere saisonale Gründe. Nach den Wintermonaten ziehen die Geschäfte auf dem Bau wieder an: Das Baugewerbe verzeichnete noch 193 Arbeitslose gegenüber 342 im Vormonat. Im Bündner Gastgewerbe stieg die Arbeitslosenzahl derweil innert Monatsfrist von 139 auf 223. Im Gesundheits- und Sozialwesen sowie im Detailhandel wurden jeweils rund 70  Arbeitslose gezählt. Die Zahl der Langzeitarbeitslosen blieb mit 41 gegenüber dem Februar konstant. 

Mehr Anträge auf Kurzarbeit

Ausserdem wurde im Monat März an 117 Betriebe Kurzarbeitsentschädigung ausgerichtet. Gegenüber dem Vormonat mit 95 Betrieben ist die Anzahl leicht gestiegen. Es handelt sich bei dieser Zahl jedoch um Anträge auf Nachzahlungen auf Lohnanteile für Ferien- und Feiertagsansprüche für die Jahre 2020 und 2021. Diese Zahl lässt keinen exakten Rückschluss auf die effektiv kurzarbeitenden Unternehmen zu, da diese ab der jeweiligen Abrechnungsperiode drei Monate Zeit haben, ihren Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung bei verschiedenen Arbeitslosenkassen geltend zu machen.

(red)

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